IMPRESSUM
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Rominger & Blaier GmbH
Neuer Weg 10
D-72458 Albstadt
Tel.: 0 74 31 / 13 10 - 0
Fax: 0 74 31 / 13 10 - 49
Internet: www.rominger-blaier.de
eMail: info(at)rominger-blaier.de
Sitz der Gesellschaft: Albstadt
Geschäftsführung: Stefan Blaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 400408
USt-IdNr.: DE 208 043 462
HAFTUNGSHINWEIS
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ENERGIEHANDEL
DER FIRMA ROMINGER & BLAIER GMBH
1. ALLGEMEINES
(1) Allen unseren Angeboten und Verträgen liegen die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde.
(2) Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. ANGEBOTE
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
(2) Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, so gilt unser Bestätigungsschreiben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnisnahme, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. PREISE
(1) Für die Berechnung des Entgelts gelten die vereinbarten Preise. Bei Abnahme einer geringeren Menge als der bestellten erhöht sich der Preis entsprechend der gültigen Tagespreisliste. Bei mehr als einer Abladestelle erhöht sich der Preis um die Mehraufwendung. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
(2) Alle Preise verstehen sich in €. Bei Heizöl- und Diesellieferungen frei Tank des Empfängers.
4. LIEFERUNG
(1) Die Liefermengen werden durch geeichte Messeinrichtungen auf 15° Basis mit Bondrucker an unseren Fahrzeugen oder denen von Vorlieferanten bzw. des Frachtführers festgestellt und sind für den Käufer bindend. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.
(2) Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN- Normen. Alle Muster, Proben und Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware.
(3) Teillieferungen durch uns sind zulässig. Die Art der Versendung steht ins unserem Ermessen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Lieferfristen und Termine gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt den Käufer, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Zum Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichtleistung innerhalb der Nachfrist sind wir nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz verpflichtet.
(5) Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche berechtigt, die Lieferung der nicht rechtzeitig abgenommenen Teil- oder Gesamtmengen abzulehnen, ohne dass dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen berührt wird.
(6) Höhere Gewalt, Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind sowie unvorhergesehene Hindernisse (z. B. Feuer, Explosionen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Aussperrung, Streiks, Transport- und Lagerungsschwierigkeiten), die von uns trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt im Einzelnen nicht abgewendet werden können, berechtigen uns für die Dauer der Behinderung, die Lieferung nach unserem billigen Ermessen ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.
5. HAFTUNG
(1) Der Käufer ist verpflichtet, für einen einwandfreien technischen Zustand seiner Vorratsbehälter, ihrer Befüll-, Sicherheits- und Messeinrichtungen zu sorgen sowie das tatsächliche Fassungsvermögen seiner Vorratsbehälter und die abzufüllende Menge vor Abnahme der Ware anzugeben.
(2) Für Überfüllschäden, die entstehen, weil der Vorratsbehälter, die Sicherungs- oder Messvorrichtung sich nicht in einwandfreiem, den behördlichen Vorschriften entsprechendem, Zustand befinden, übernehmen wir keine Haftung. Ansonsten haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. MÄNGELRÜGEN UND GEWÄHRLEISTUNG
(1) Die Obliegenheit der §377 und §378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Verbrauch, schriftlich anzuzeigen hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
(2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 434 des BGB stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne von § 443 des BGB sind als Garantien ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Garantie durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Garantie ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Bei Mängelrügen ist uns vom Käufer ein Muster mit mindestens 1kg zur Verfügung zu stellen. Die Probeentnahme hat nach DIN zu erfolgen. Uns ist Gelegenheit zu geben, uns von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probeentnahme zu überzeugen.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. ZAHLUNG
(1) Im Letztverbrauchergeschäft ist die Zahlung des Rechnungsbetrages unverzüglich, im Geschäft mit Wiederverkäufern 10 Tage nach Lieferung netto Kasse ohne jeden Abzug fällig. Abgangstag der Ware und Tag der Fälligkeit sind in der Rechnung vermerkt. Der Fälligkeitspunkt gilt als vereinbart. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift maßgebend.
(2) Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht anstatt Zahlung angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
(3) Bei Zahlungsverzug und wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt, mit sofortiger Wirkung von allen mit dem Käufer bestehenden Verträgen, auch bei solchen, bei denen Verzug noch nicht eingetreten ist, zurückzutreten oder weitere Lieferungen bis zur Zahlung zu unterlassen sowie die geschuldeten Beträge mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer der Kaufmann im Sinne des HGB ist, vom Fälligkeitstage an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten oder aber von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und dem Käufer der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale oder überhaupt nicht entstanden ist.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.
(6) Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben.
(7) Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag nach Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit gesonderten Schreiben, sondern kann mit der Rechnung erfolgen. Sofern ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) gleichermaßen.
(8) Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an dem gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder Saldoziehung oder deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung unserer sich aus der Saldoziehung ergebenden Forderung. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
(3) Der Käufer darf den Vertragsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokolle) zu unterrichten.
(4) Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung alleiniges Eigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Eigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der Vorbehaltsware für Zwecke der Produktion. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren.
(5) Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiter veräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der Käufer seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe des Wertes des Vorbehalts zu der neuen Sache ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer ist jedoch auf Verlangen verpflichtet, uns Einzelabtretungserklärungen zu erteilen, die Drittschuldner mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
(6) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
9. WIDERRUFSBELEHRUNG
(1) Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist bereits vor Fristbeginn möglich. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen im Tank vermischt. Deshalb muss der Widerruf vor dem Einfüllen in den Tank erklärt werden.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer uns Name, Anschrift, Tel.-/Fax-Nr., E-Mail-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das Widerrufsformular auf unserer Homepage www.rominger-blaier.de verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Macht der Käufer von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10.DATENSCHUTZ
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir berechtigt sind unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle ihn betreffenden Daten aus der offenen Forderung auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens an Auskunfteien zu übermitteln.
(2) Wir sind gemäß den Voraussetzungen des § 28 BDSG berechtigt Auskünfte bei Auskunfteien einzuholen, wenn ein berechtigtes Interesse unsererseits an den Informationen vorliegt und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Die Voraussetzungen des § 28 BDSG liegen insbesondere dann vor, wenn eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko unsererseits besteht.
11. SONDERVEREINBARUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sondervereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Mangel dieser Form hat die Unwirksamkeit zur Folge.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragspartner, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Albstadt (Gerichtsstand und Erfüllungsort).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Rominger & Blaier GmbH, Neuer Weg 10, 72458 Albstadt
Stand: April 2021
WICHTIGE HINWEISE:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren. Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter: www.energiespartipps-oel.de/waerme und www.oelheizung.info und www.energiespartipps-festbrennstoffe.de
Albstadt: 0 74 31 / 13 10-0 • Balingen: 0 74 33 / 21 4 25 • Denkingen: 0 74 24 / 82 30 • Hechingen: 0 74 71 / 62 01 080